Kinder- und Jugendvorsorge
Versicherungsnehmer ist üblicherweise ein Elternteil oder Oma/Opa, die versicherte und bezugsberechtigte Person ist das Kind. Die Auszahlung erfolgt z.B. mit der Erreichung der Volljährigkeit oder Heirat der versicherten Person.
Der Verwendungszweck einer solchen Versicherung ist unterschiedlich und so individuell wie die Personen für die diese Produkte geschaffen wurden. Es kann als Starhilfe für die erste Wohnung genauso verwendet werden, wie für das erste Auto, oder ein mögliches Studium etc.
Mittlerweile gibt es auch für diesen Bereich eine fondsgebundene Variante mit interessanten Zusatztarifmöglichkeiten, damit auch Ihr Sprössling einen gesicherten und guten Start in seine Selbstständigkeit erhält.
Über weitere Details und Gestaltungsmöglichkeiten einer Kinder- & Jugendvorsorge Versicherung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.