Rechtsschutzversicherung
Kostenrisiko verringern
"Recht haben" heißt noch lange nicht "Recht bekommen". Das Risiko, einen Prozess zu verlieren, ist immer vorhanden. Ein verlorener Prozess kann hohe Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten zur Folge haben. Rechtsschutzversicherungen können Versicherten dieses Kostenrisiko abnehmen.
Mögliche Deckungsbeispiele:
Allgemeiner Schadenersatz-Rechtsschutz: Geltendmachung von Ansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen eines erlittenen Schadens.
zB: Ihr Kind wird auf dem Weg zur Schule von einem Autofahrer niedergestoßen und verletzt. Mithilfe eines Anwalts können Sie Schmerzensgeld einfordern.
Versicherungsvertrags-Rechtsschutz im Privatbereich: Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Versicherungsverträgen, ausgenommen solcher mit dem eigenen Rechtsschutzversicherer.
zB: Nach einem Feuerschaden verweigert der Feuerversicherer die Zahlung der vertraglich vereinbarten Aufräumkosten. Nach Klage durch Ihren Rechtsanwalt erhalten Sie die Ihnen zustehenden Zahlungen.
Allgemeiner Vertrags- Rechtsschutz: Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen über bewegliche Sachen, sowie aus Werkverträgen über unbewegliche Sachen inklusive Rückgriffsansprüchen des Bürgen (§1358 ABGB).
zB: Sie lassen sich eine Küche nach Maß anfertigen. Bei der Lieferung stellt sich heraus, dass die Maße nicht stimmen. Ihr Anwalt vertritt Ihre Interessen in der Auseinandersetzung aus dem Werkvertrag.
Auch die Deckung im KFZ Bereich ist ein weiterer wichtiger Bestandteil einer guten Rechtsschutz- Versicherung.